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Mietzahlungen während der Corona-Krise

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Mietzahlungen während der Corona-Krise
Mieter, die wegen der Krise in Zahlungsschwierigkeiten gelangen, sollten offen mit ihren Vermietern sprechen, um Lösungen zu finden. Die aktuelle Situation ist für alle Beteiligten neu; die rechtlichen Folgen sind unklar.

Finanzielle Engpässe möglich
Sowohl bei Gewerbetreibenden als auch bei privaten Mietern kann es derzeit zu finanziellen Engpässen kommen. Fehlende Aufträge, Betriebsschließungen, Kurzarbeit und andere Dinge reißen schnell ein Loch in die Haushaltskasse. Der Verband Haus & Grund rät allen Mietern, sich in einem solchen Fall mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, um eine Lösung zu finden. Auf keinen Fall sollten Mieter die Mietzahlungen unkommentiert aussetzen.

Individuelle Lösungen finden
Auf Twitter hat das Bundesjustizministerium angekündigt, zu prüfen, ob Mieter, die Infolge der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten kommen, vor dem Verlust ihrer Wohnung geschützt werden können. Einige Vermieter, z. B. Vonovia bieten bereits individuelle Lösungen an. „Vermieter und Mieter müssten in diesen Zeiten zusammenstehen und kooperieren“, rät der Eigentümerverband Haus & Grund.

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21.11.2024

BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.

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