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Heizkosten: Sparpotenzial für Mieter und Eigentümer

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Am 1. Oktober beginnt offiziell die Heizsaison – mit Blick auf die steigenden Kosten bereitet dies Mietern und Eigentümern Sorge. Doch wer sich vorbereitet, heizt effizienter und kann Geld sparen. Laut der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online sind bis zu 700 Euro Ersparnis möglich.

Gasheizung prüfen lassen

Sollte der zweite Teil der Energiesparverordnung vom Bundesrat abgesegnet werden, müssen Gasheizungen in den nächsten zwei Jahren einen Heizungscheck durchlaufen. „Wird die Heizung daraufhin optimiert, sind Energieeinsparungen von bis zu 20 Prozent möglich. Bei einem Einfamilienhaus mit erhöhtem Energieverbrauch lassen sich bei den aktuellen Gaspreisen jährlich über 700 Euro Heizkosten sparen“ schreibt co2online. Für größere Mehrfamilienhäuser würde der hydraulische Abgleich zur Pflicht – dieser sorgt dafür, dass die Wärme gleichmäßig und effizient durch alle Heizkörper fließt.

Eigentümer sollten zudem ihre Heizrohre dämmen, um beim aktuellen Gaspreis bis zu 40 Euro je Meter Rohr zu sparen. Hierzu eignet sich Rohisolierung aus dem Baumarkt.

So können Mieter sparen

Mieter haben weitaus weniger Einfluss auf ihren Energieverbrauch. Jedoch gibt es ein paar einfache Maßnahmen, um die Rechnung nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Thermostate sind ein wichtiges Mittel, um Energie zu sparen. Neuere Modelle lassen sich gradgenau einstellen und sind zeitgesteuert, sodass z. B. nicht geheizt wird, wenn niemand zu Hause ist. Nach 15 Jahren sollten sie ausgetauscht werden.

Um weitere Kosten zu sparen sollten Heizkörper gründlich entstaubt sowie schwere Möbel und Vorhänge vom Heizkörper weggerückt werden. Auch undichte Fenster können mit Dichtungsband aus dem Baumarkt abgedichtet werden. Wenn Kälte aus dem Hausflur in die Wohnung zieht, hilft der sogenannte Zugluftdackel.

 

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BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.

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