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Guten Rutsch & ein frohes neues Jahr

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Liebe Kundinnen und Kunden, Lieber Partnerinnen und Partner,

wir blicken auf ein spannendes Jahr 2024 mit Ihnen zurück und freuen uns auf gemeinsame Projekte und Herausforderungen im neuen Jahr.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie den Jahreswechsel so verbringen können, wie Sie es sich wünschen. Und wir wünschen Ihnen ein gutes, frohes und vor allem gesundes Jahr 2025!

Kommen Sie gut ins neue Jahr!


 

Zum neuen Jahr ein neues Herze,

ein frisches Blatt im Lebensbuch.

Die alte Schuld sei ausgestrichen

und ausgetilgt der alte Fluch.

Zum neuen Jahr ein neues Herze,

ein frisches Blatt im Lebensbuch!

Zum neuen Jahr ein neues Hoffen!

Die Erde wird noch immer wieder grün.

Auch dieser März bringt Lerchenlieder.

Auch dieser Mai bringt Rosen wieder.

Auch dieses Jahr läßt Freuden blühn.

Zum neuen Jahr ein neues Hoffen.

Die Erde wird noch immer grün.

[Karl von Gerok (1815 – 1890)]

Aktueller Beitrag

news

25.12.2025

Jahresende: Verjährung von Ansprüchen kann für Wohnungseigentümergemeinschaften teuer werden

Wohnungseigentümergemeinschaften, die noch offene Forderungen aus dem Jahr 2022 haben, sollten schnell aktiv werden, rät der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). Am 31. Dezember 2025 verjähren viele Forderungen, die im Jahr 2022 fällig geworden sind; das betrifft auch Hausgeldrückstände.

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