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Frohes neues Jahr!

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Liebe Kundinnen, Kunden und GeschäftspartnerInnen,

auch das vergangene Jahr war von Herausforderungen geprägt. Wir hoffen, dass Sie zuversichtlich nach vorne schauen und den Start ins neue Jahr so begehen können, wie Sie es sich vorstellen.

Wir bedanken uns für ein gemeinsames Jahr und dafür, dass Sie Teil davon waren.

Ihnen und Ihren Lieben einen guten Rutsch ins Jahr 2022! Wir wünschen Ihnen alles Gute, viel Glück & Gesundheit!

 

Weihnacht, Neujahr – die Zeit vergeht.
Ob man das Leben je versteht?

Ein Fensterblick, ein offenes Tor:
Wir stehen zögernd noch davor
und wissen nicht, was kommen mag.

Am besten nimmt man Tag für Tag
und ohne viel zu fragen.
Die Zukunft muss man wagen.

[Brigitte Fuchs (*1951)]

 

Aktueller Beitrag

news

21.11.2024

BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.

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