Aktuelles

Corona: Eigentümer muss Sachverständigen dulden

recommend and share

In einem aktuellen Fall sollte ein gerichtlicher Sachverständiger Mängel am Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft feststellen. Hierzu wurde ein Ortstermin vereinbart. Eine der Parteien lehnte dies jedoch aus Angst vor einer Corona-Ansteckung ab. Das Landgericht Saarbrücken urteilte, dass der Termin stattfindet – und verwies auf diverse Schutzmöglichkeiten.

Sachverständiger muss Infektionsschutz sicherstellen
Das Gericht urteilte, dass allein die Furcht vor einer Ansteckung nicht ausreicht, um einen Ortstermin abzusagen oder zu verlegen.

Sofern der nötige Infektionsschutz durch den Sachverständigen sichergestellt wird, sind auch Termine mit fünf oder mehr Personen möglich. Der Sachverständige hat in diesem Fall Schutzmaßnahmen, wie die Einhaltung der Maskenpflicht und des Abstandsgebots, zu ergreifen.

Hat eine Partei trotz dieser Maßnahmen Sorge sich anzustecken, könne sie bei dem Termin eine FFP2-Maske tragen oder sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. (LG Saarbrücken 15 OH 61/19)

Aktueller Beitrag

news

21.05.2026

Platzmangel in den Metropolen: Überbelegung in Städten dreimal so hoch wie auf dem Land

Die Suche nach geeignetem und bezahlbarem Wohnraum wird für viele immer schwerer. Das gilt vor allem für jene, die mehr Platz brauchen. 11,7 Prozent der Bevölkerung in Deutschland lebten 2025 in überbelegten Wohnungen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Endergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt. Die Überbelegungsquote ist innerhalb von fünf Jahren kontinuierlich […]

weiterelesen

Zurück zur Übersicht

Scroll Up