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Umstritten: Der Berliner Mietendeckel

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Das Eckpunktepapier für den Mietendeckel wurde bereits beschlossen, im Oktober soll der entsprechende Gesetzentwurf folgen. Berlin möchte ab 2020 die Mieten von privaten, kommunalen und gemeinnützigen Gesellschaften einfrieren. Zudem sollen Mieten, die zu diesem Zeitpunkt eine Höchstgrenze überschreiten, abgesenkt werden – ansonsten drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro. Der Mietendeckel soll zunächst fünf Jahre, rückwirkend ab dem 18. Juni 2019, gelten.

Rechtliche Bedenken gegen den Mietendeckel
Private Eigentümer, Interessenverbände und Wohnungsgesellschaften begehren auf: Viele haben bereits Rechtsanwaltskanzleien beauftragt, die den Beschluss prüfen. Sie befürchten Verluste und einen Investitionsstopp. „Eine fünfjährige Mietendeckelung wird dazu führen, dass private Eigentümer entweder ihre Wohnungen verkaufen oder keine Modernisierungen mehr durchführen, sodass die Wohnqualität drastisch sinken wird“, so die Befürchtung des Eigentümerverbandes Haus & Grund.

Fraktion hält Mietendeckel für rechtssicher
Das von der Berliner SPD in Auftrag gegebene Expertengutachten kommt zu dem Schluss, dass der Mietendeckel rechtssicher ist. Es besagt, dass die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liegt und Berlin somit aktiv werden und den Mietendeckel einführen darf.

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25.07.2024

Techem-Umfrage: Großes Interesse an Mieterstrom

Im Rahmen des Solarpaket 1 hat die Bundesregierung den Bau und Betrieb von Solaranlagen deutlich entbürokratisiert und damit wichtige Weichen gestellt. 59 Prozent der Geschäftskunden und 45 Prozent der privaten Vermietenden ist das Thema Mieterstrom im Rahmen der sogenannten gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung bekannt und stößt auf Interesse. Das ergab eine Umfrage des Energiedienstleisters Techem.

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