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Sturmschäden: Welche Versicherung ist zuständig?

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Gleich drei Sturmtiefs sollen in dieser Woche durch Deutschland ziehen: „Xandra“, „Ylenia“ und „Zeynep“. Bisher ist unklar, wie schwer sie ausfallen werden und welche Schäden sie hinterlassen. Doch welche Schäden zahlt welche Versicherung?

Ab wann zahlt die Versicherung?

Die Versicherungen zahlen in der Regel ab einem Unwetter der Stufe acht und höher. Auskunft über die Windstärken gibt der Deutsche Wetterdienst. Auch Schäden an Nachbarhäusern oder -grundstücken können Beweiskraft haben.

Schäden am Haus & Nebengebäuden

Abgedeckte Dächer oder zerbrochene Fensterscheiben durch heftigen Sturm sollten der Gebäudeversicherung gemeldet werden. Bei Schäden durch z. B. umgestürzte Bäume. Blitzschlag oder ähnliches lohnt ein Blick in die Versicherungspolice.

Schäden am Hausrat

Der Name verrät es schon: Wird das Inventar durch Unwetter beschädigt, ist die Hausratversicherung zuständig. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn ein Dach abgedeckt und dadurch Schäden an der Einrichtung entstanden sind.

„Selbst verursachte“ Schäden

Stürzt z. B. ein unbefestigter Blumentopf auf ein Auto, oder ein morscher Baum stürzt um und richtet Schaden an, wird der Eigentümer belangt. In diesem Fall sollte Kontakt zur Haftpflichtversicherung aufgenommen werden.

 

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13.03.2025

Einbruchschutz: Das können Eigentümer und Mieter tun

Der Schutz des eigenen Zuhauses vor Einbruch und Diebstahl ist ein zentrales Anliegen von Immobilieneigentümern und Mietern. Nach Angaben des Immobilienverband Deutschland IVD erleichtert die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) Immobilieneigentümern die Umsetzung baulicher Maßnahmen zum Einbruchschutz. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung genügt, um Maßnahmen wie sichere Eingangstüren oder Fenstergitter zu beschließen.

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