Aktuelles

Kabinettsbeschluss: Stufenmodell bei CO2-Kosten

recommend and share

Bei der CO2-Abgabe möchte die Ampel Mieter entlasten. Bisher können Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis vollständig an ihre Mieter weitergeben – nun hat die Ampel ein Stufenmodell beschlossen, bei dem der Vermieter anteilig zahlen muss.

Was wurde beschlossen?

Die Bundesregierung hat nun eine Aufteilung der CO2-Kosten im Mietverhältnis beschlossen. Für Wohngebäude soll ein Stufenmodell gelten: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für Vermieterinnen und Vermieter. Investieren sie in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen, sinkt ihr Anteil an den CO2-Kosten. Je nachdem wie gut der energetische Zustand des Gebäudes ist und wie hoch der CO2-Verbrauch ist, müssen Vermieter dann zwischen null und 90 Prozent der CO2-Abgabe übernehmen.

Kg CO2 pro m² und Jahr – Vermieter : Mieter

0 bis 12 kg – 0 % : 100 %
12 bis 17 kg – 10 % : 90 %
17 bis 22 kg – 20 % : 80 %
22 bis 27 kg – 30 % : 70 %
27 bis 32 kg – 40 % : 60 %
32 bis 37 kg – 50 % : 50 %
37 bis 42 kg – 60 % : 40 %
42 bis 47 kg – 70 % : 30 %
47 bis 52 kg – 80 % : 20 %
Über 52 kg – 90 % : 0 %

Ausnahmen und Sonderregelungen gibt es zum Beispiel bei denkmalgeschützten Gebäuden, Gebäuden in Milieuschutzgebieten, gewerblichen Immobilien oder in Gebieten mit eingeschränkter Energieversorgung. Die CO2-Steuer beträgt derzeit 30 Euro je Tonne CO2 und steigt bis zum Jahre 2025 stufenweise auf 55 Euro an. Wenn der Bundestag dem Gesetz zustimmt, tritt es am 1.1.2023 in Kraft.

 

Aktueller Beitrag

news

10.10.2024

Bundesrat beschließt Erleichterungen für Balkonkraftwerke

Nach dem Bundestag billigte nun auch der Bundesrat die Gesetzesänderungen zu Balkonkraftwerken. Demnach dürfen Vermieter und Eigentümergemeinschaften ihre Zustimmung für das Anbringen nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.

weiterelesen

Zurück zur Übersicht

Scroll Up