Aktuelles

Corona: Eigentümer muss Sachverständigen dulden

recommend and share

In einem aktuellen Fall sollte ein gerichtlicher Sachverständiger Mängel am Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft feststellen. Hierzu wurde ein Ortstermin vereinbart. Eine der Parteien lehnte dies jedoch aus Angst vor einer Corona-Ansteckung ab. Das Landgericht Saarbrücken urteilte, dass der Termin stattfindet – und verwies auf diverse Schutzmöglichkeiten.

Sachverständiger muss Infektionsschutz sicherstellen
Das Gericht urteilte, dass allein die Furcht vor einer Ansteckung nicht ausreicht, um einen Ortstermin abzusagen oder zu verlegen.

Sofern der nötige Infektionsschutz durch den Sachverständigen sichergestellt wird, sind auch Termine mit fünf oder mehr Personen möglich. Der Sachverständige hat in diesem Fall Schutzmaßnahmen, wie die Einhaltung der Maskenpflicht und des Abstandsgebots, zu ergreifen.

Hat eine Partei trotz dieser Maßnahmen Sorge sich anzustecken, könne sie bei dem Termin eine FFP2-Maske tragen oder sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. (LG Saarbrücken 15 OH 61/19)

Aktueller Beitrag

news

18.04.2024

Schönheitsreparaturen: Beweislast liegt beim Mieter

Die Mieterin einer Wohnung befand die Klausel in ihrem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen für unwirksam. Sie gab an, dass sie die Wohnung unrenoviert übernommen hatte. Da sie dies jedoch nicht beweisen kann, ist die Klausel wirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.

weiterelesen

Zurück zur Übersicht

Scroll Up